Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)
Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)
Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Leuchtweitenregulierung
Manuelle leuchtweitenregulierung
Zur anpassung der leuchtweite an
die fahrzeuglast, um blendwirkung
zu reduzieren: daumenrädchen
In
die gewünschte stellung drehen.
0 = Vordersitze besetzt
1 = Alle sitze besetzt
2 = Alle sitze besetzt und la ...
Batterie unter belastung prüfen
Voltmeter an den polen der batterie anschließen.
Motor starten und spannung ablesen.
Während des startvorganges darf bei einer vollen batterie die
spannung nicht unter 10 volt (säuretemperatur ca. 20 C)
abfallen.
Bncht die ...